Nach den vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die BW-Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Für den Sport gilt seit Sonntag, 03.04.2022 die Verordnungen für den Sport im Land unter Pandemiebedingungen.
Für den Sport entfallen damit alle Corona bedingten Einschränkungen, dennoch möchte der TV Pflugfelden alle seine Mitglieder und Kursteilnehmer für einen weiterhin umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der nach wie vor vorhandenen Pandemie sensibilisieren.
Außerhalb des Sportbetriebs wird zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen, zudem wird das Tragen einer FFP2-Maske, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder für vulnerable Gruppen besonderer Schutzbedarf besteht, ebenfalls empfohlen.
Auch im Freien kann das Tragen einer FFP2-Maske sinnvoll sein, wenn der Mindestabstand von 1,5m über einen längeren Zeitraum nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Bis dahin bleiben Sie gesund und fit
Der Vorstand
TV Pflugfelden 1907 e.V.
- Details

- Details
Wo: | Parkplatz der Sporthalle in der | |
Möglinger Straße | ||
Wann: | Montag | 17:00 – 19:00 Uhr |
Donnerstag | 17:00 – 19:00 Uhr | |
Samstag | 10:00 – 12:00 Uhr | |
Sonntag | 11:00 – 13:00 Uhr |
Bitte machen Sie für eine rasche Abwicklung über folgenden Link im Internet einen Termin aus www.pflugfelden-schnelltest.de. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Um die Identität abzugleichen, ist ein Personalausweis bzw. anderes Ausweisdokument notwendig.

- Details
TV Pflugfelden 1907 e.V.
Jahreshauptversammlung
- Begrüßung
- Jahresberichte
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastungen
- Beschlussfassung über Anträge
- Wahlen
- Verschiedenes
- Details
Liebe TVP-Mitglieder,
In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 23.02.2022 eine neue Corona-Verordnung und somit 3G im Sport in der Warnstufe.
Ab Mittwoch, 23.02.2022 dürfen wieder alle kommen die
- geimpft (6 Monate gültig)
- genesen (3 Monate gültig)
- getestet (negativer Antigen-Schnelltest, 24 Stunden gültig) sind.
Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
In der Warnstufe gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
3G gilt auch für die Jahreshauptversammlungen der Abteilungen.
Der Vorstand- Details