Liebe TVP – Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,

Mit dem Inkrafttreten der neuen Schutzverordnung am 3. April 2022, gelten auch für den TV Pflugfelden aktualisierte Regelungen.

Nach den vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die BW-Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Für den Sport gilt seit Sonntag, 03.04.2022 die Verordnungen für den Sport im Land unter Pandemiebedingungen.

Für den Sport entfallen damit alle Corona bedingten Einschränkungen, dennoch möchte der TV Pflugfelden alle seine Mitglieder und Kursteilnehmer für einen weiterhin umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der nach wie vor vorhandenen Pandemie sensibilisieren.

Außerhalb des Sportbetriebs wird zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen, zudem wird das Tragen einer FFP2-Maske, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder für vulnerable Gruppen besonderer Schutzbedarf besteht, ebenfalls empfohlen.

Auch im Freien kann das Tragen einer FFP2-Maske sinnvoll sein, wenn der Mindestabstand von 1,5m über einen längeren Zeitraum nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Bis dahin bleiben Sie gesund und fit

Der Vorstand
TV Pflugfelden 1907 e.V.