Liebe TVP-Mitglieder,
liebe sportbegeisterte Besucher,
In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 23.02.2022 eine neue Corona-Verordnung und somit 3G im Sport in der Warnstufe.
Ab Mittwoch, 23.02.2022 dürfen wieder alle kommen die
- geimpft (6 Monate gültig)
- genesen (3 Monate gültig)
- getestet (negativer Antigen-Schnelltest, 24 Stunden gültig) sind.
Ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
In der Warnstufe gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
3G gilt auch für die Jahreshauptversammlungen der Abteilungen.
Der Vorstand