Liebe TVP-Mitglieder,

liebe sportbegeisterte Besucher, 

Achtung:

Alarmstufe II in Baden-Württemberg: 2G + für den Sport

In Baden-Württemberg gilt ab dem 04.12.2021 die Corona-Verordnung in der Alarmstufe II mit den folgenden Regelungen:

Sportbetrieb in geschlossenen Räumen: 2G+ Regelung. Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ist ein aktueller Antigen-Schnell- oder PCR-Test erforderlich. 

Sportbetrieb im Freien: 2G Regelung. Impf- oder genesenen Nachweis ist ausreichend.

Zuschauer in geschlossenen Räumen und im Freien: 2G+ Regelung. Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ist ein aktueller Antigen-Schnell- oder PCR-Test erforderlich.

Zudem darf die Zuschauerkapazität maximal 50 % der verfügbaren Kapazität nicht überschreiten, die Obergrenze liegt bei 750 Zuschauern. 

Ausnahme: 

- Für Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben

- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind

- Genesene, deren Infektion nachweislich max. 6 Monate zurück liegt

gilt weiterhin die 2G Regel.

- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

- Grundschüler*innen, Schüler*innen einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

Weiterhin muss eine Anwesenheitsliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden. Maskenpflicht und Mindestabstand gelten weiterhin.

Dies gilt für alle Sportangebote aller Abteilungen des TV Pflugfelden.

Über künftige weitere Änderungen der Corona-Verordnung informieren wir Euch schnellstmöglich über unseren digitalen Medien.

Der Vorstand